KAUFVERTRAG / DIENSTLEISTUNGSRESERVIERUNG

 

      I – ZAHLUNGEN

A- Bei der Registrierung sind 100% des Reservierungsbetrages zu zahlen. Sollten die Zahlungen nicht zu gegebenen Fristen durchgeführt werden, wird die Reservierung annulliert.

B- Der Verbraucher, der eine Dienstleistung mit Nachlass erwirbt, ist verpflichtet, die vollständige Dienstleistungsgebühr am Reservierungsdatum zu entrichten.

II- STORNIERUNG / ÜBERTRAGUNG

1-Sollte trotz größter Sorgfalt der Agentur die Reise nicht beginnen oder fortgeführt werden können, weil die notwendige endgültige Zahl der Reisebuchungen nicht erreicht werden konnte und/oder schlechte Wetterbedingungen vorhanden,  Straßen gesperrt sind, Streik, Terror herrscht, Nebel, Kriegsgefahr, unvorhersehbare technische Störungen oder irgendwelche anderen Umstände der höheren Gewalt vorhanden sind, kann die Agentur die Reise annullieren oder verschieben. In diesem Falle steht dem Verbraucher kein Entschädigungsanspruch zu.

2-A- Sollte der Konsument bis 15 Tage vor Beginn der Reise Stornierung- Verzicht- Änderung verlangen, wird ihm die Reisegebühr zurückerstattet, nachdem die Kommission der Kreditkartenabwicklung von dieser Gebühr abgesetzt worden ist. Sollte der Konsument die Reise bis 15-7 Tage vor Beginn aus berechtigtem Grund annullieren, akzeptiert und versichert er 35% der Reisegebühr und bei weniger als 7 Tagen, die gesamte Reisegebühr an die Firma Kaya Turistik Tesisler Titreyengöl Otelcilik A.S. zu zahlen.

2-B-Sollte der Konsument sein in der Discountzeit mit Frühreservierungsnachlass erworbenes Produkt außer den in §3 genannten Umständen annullieren, übertragen oder umtauschen wollen, versichert und akzeptiert er den vollen Preis an die Agentur zu zahlen.

2-C- Bei Annullierungs- und Änderungsforderungen von Reisepaketen inklusive Flug, die vom Konsumenten ab Unterzeichnungsdatum bis 10 Tage vor dem Flugdatum gestellt werden (ausgenommen solche, die unter Vorlage eines von einem staatlichen Krankenhaus erhaltenen ärztlichen Attests gestellt werden), hat der Konsument 35% des Paketpreises und bei Annullierungen, bei denen weniger als 10 Tage bis zum Flug bleiben, hat der Konsument in jedem Fall den vollen Paketpreis zu zahlen. Namensänderungen bei diesen Paketen nach der Unterzeichnung des Vertrages durch den Konsumenten, aus welchem Grund auch immer, gelten als Annullierung.

2-D-Erkrankungen des Konsumenten oder eines Verwandten ersten Grades, die eine gewöhnliche Beschäftigungsverhinderung von 10 Tagen zur Folge haben oder Todesfälle dieser, beides belegt durch den Kommissionsbericht eines voll ausgestatteten Staatskrankenhauses und schriftlicher Vorlage dieses Berichts vor Beginn der Dienstleistung, stellen eine Ausnahme zu den Stornierungs- und Übertragungsbestimmungen dar.

3-Der Konsument kann bis zu genau 7 Tagen vor Beginn der Dienstleistung die Tour auf eine beliebige Person übertragen. Die übernehmende Person ist in Bezug auf den Restbetrag und sonstige aufgrund der Übertragung entstehenden Kosten zusammen mit der übertragenden Person gemeinschaftlich verantwortlich. Der Konsument ist verpflichtet, sämtliche Stornierungen/Übertragungen vor Beginn der Dienstleistung schriftlich an seine Agentur mitzuteilen.

4- Teilt der Konsument schriftlich mit, dass er an der Dienstleistung, deren Beginn er verpasst hat, teilnehmen möchte, hat die Agentur das Recht, sämtliche im Namen des Konsumenten vorgenommenen Reservierungen und Dienstleistungen 24 Stunden später zu stornieren. Im Falle solcher Stornierungen wird keinerlei Gebührenrückzahlung an den Konsumenten vorgenommen.

5- Sollte nach der Vertragsunterzeichnung der durch die Kartenabwicklung mit der Bankkarte des Konsumenten einzuziehende Betrag aus einem Grunde nicht von der Bank oder dem Bankinstitut an die Agentur ausgeführt werden können, der nicht auf einen Fehler der Agentur zurückzuführen ist, so ist der Konsument für die Dienstleistungsgebühr und die aus der nicht erfolgten Zahlungsdurchführung entstandenen Schäden verantwortlich.

III- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1- Jegliche Verantwortung für Gepäck und dessen Inhalt trägt der Inhaber selbst. Der Konsument ist dazu verpflichtet, sich an die Gesetzesbestimmungen und Regeln zu halten, denen die Anlage untersteht, wohin der Konsument reisen und wo er übernachten wird. Die AGENTUR ist für Gepäck, das während der Reise oder in der Übernachtungsanlage abhanden kommt, gestohlen oder beschädigt wird, höchstens bis zur Höhe der Verkehrsgebühr der Reise zuständig.

2-Für nach dem Beginn des vom Konsumenten erworbenen Tourprogramms auftretende und dem Konsumenten offensichtlich schadende Änderungen ist die Reiseagentur verantwortlich (ausgenommen sind Situationen, die durch 3.Personen, den Konsumenten oder Umstände höherer Gewalt verursacht werden). Die Reiseagentur wird diese Verantwortung durch Ausführung einer zusätzlichen oder Ersatzleistung gemäß Bestimmungen der TÜRSAB (Reiseagenturgemeinschaft der Türkei) KÜTAHYA TABELLE während oder nach der Reise oder durch schadensgemäßen, angemessenen Nachlass auf die Dienstleistungsgebühr entschädigen.

3-Sollte der Konsument die begonnene Reisetour wegen mangelhafter Dienstleistung verlassen, so hat er dies der Zuständigen Person der Reiseagentur und dem Hotel, in dem er übernachtet, umgehend unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung der Beschwerden während der Dienstleistungsausführung ist eine Sorgfaltspflicht des Konsumenten. Anderweitig wird dies nicht als Verlassen der Reisetour, sondern als vollständig genutzte Dienstleistung bewertet.

4- Eventuelle Reisetourstornierungen oder Änderungsmitteilungen können von der Reiseagentur jedem Konsumenten einzeln mitgeteilt oder über ihre Website bekanntgegeben werden. In einem solchen Falle gilt die Mitteilungspflicht als eingehalten.

5- Konsumenten, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben aber an der vertragsgegenständlichen Reise teilnehmen, erkennen die Bestimmungen des Vertrages durch Unterzeichnung des durch sie beauftragten Konsumenten an. Sollten Sie trotzdem Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Begründung unterlassen, sie hätten den Vertrag nicht persönlich unterzeichnet, so erklären sich die in deren Namen unterzeichnenden Konsumenten im vollen Umfange zur Ausführung des Vertrages in deren Namen verpflichtet. Durch Ausstellung eines Exemplars dieses Vertrages auf den Namen der an der Reise teilnehmenden Personen und der Übergabe dieses Exemplars an den mit der Unterzeichnung beauftragten Konsumenten, sind die gesetzlichen Pflichten ausgeführt.

6- Die Reiseagentur hat gegenüber den Konsumenten, die an der Reise teilnehmen, dem Hotel, den Transportunternehmen und sonstigen Dienstleistungsunternehmen in Verbindung mit der Reise die Stellung eines Vermittlers. Somit sind sich die Konsumenten, die eine Reise bei der Reiseagentur buchen und auf der Gegenseite die Einrichtungen, die den Transport übernehmen, dessen bewusst, dass die Reiseagentur -da sie ja selbst keine Betriebsstätte ist- für das nicht Erscheinen der Transportmittel an den im Programm angegebenen Zeiten am Abfahrtpunkt, die Verspätung der Land- Luft- und Seetransportmittel, deren Störungen, für Nebel, Sturm, Schneesturm und jedweden Witterungsbedingungen, für Routenänderungen aufgrund von Straßenhindernissen, Streik, Terror, Krieg, Kriegsgefahr oder ähnlichen Umständen höherer Gewalt, den Fehlern des Fahrers des Transportmittels oder persönlichen Mängeln dritter Personen oder jegliche Störungen, die aufgrund unvorhersehbarer technischer Umstände entstehen, für Unfälle mit Sach- und Personenschaden, für unvollständige oder fehlerhafte Dienstleistungen der Übernachtungsanlagen keinerlei Verantwortung trägt.

7- Bei Fahrten mit dem Bus ist es Pflicht, 30 Minuten vor der Abfahrt und bei Flugreisen 2 Stunden vor dem Abflug am Treffpunkt anwesend zu sein. Bei der Reservierung werden keine Sitznummern in Verbindung mit den Transportmitteln vergeben.

8- Bei Reisetourprogrammen sind sämtliche Inklusivleistungen detailliert angegeben. Touren oder Dienstleistungen außerhalb dieser Aufstellung sind extra gebührenpflichtig. Die Gebühren der Extratouren und deren Inhalt stellen die hiesigen Agenturen der Ankunftsländer und Städte selber fest. So auch die Empfehlung der geeigneten Tour. Diese Touren können nur im Falle der Gewährleistung der ausreichenden Teilnehmerzahl organisiert werden und deshalb können keinerlei Entschädigungs- und/oder Rückerstattungsleistungen wegen Unterlassung solcher Extratouren von der Agentur verlangt werden.

9- Die Tageszeiten der Touren wurden entsprechend der Kalendertage angegeben. Die Anfangs- und Endtage der Tour stellen –um welche Tageszeit sich es auch handeln mag- die Tageszahl der Tour fest. Es ist eine Broschüre über die Tour vorhanden, die bei der Reservierung übergeben worden ist. Im Falle jedweder Streitigkeiten werden die gegenständlichen Eintragungen der Agentur als grundlegendes Material verwendet.

10- Gemäß §12 des Gesetzes Nr. 1618 wurden Umstände der unvollständigen Ausführung oder Nichtausführung von Pakettouren nach deren Erwerb durch Versicherung gedeckt. Der Deckungsbetrag entspricht dem Preis der Pakettour.

11- Dadurch, dass der Konsument die Kaufanweisung gibt, erklärt und versichert er, dass er den elektronisch ausgestellten und dem Konsumenten vorgelegten Pakettourvertrag und das bezügliche Dokument gelesen, die Leistungen verstanden hat, sich mit diesen einverstanden erklärt und sämtliche rechtliche Verantwortung für die Personen trägt, die an der Reise teilnehmen werden und für die er den Kaufauftrag gegeben hat.

12- Im Falle von Streitigkeiten, der teilweisen oder vollständigen Vertragsverletzung der Agentur, zu zahlende Entschädigungsbeträge werden diese anhand der TÜRSAB KÜTAHYA TABELLE berechnet.

13- In Verbindung mit Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder der Auslegung des Vertrages hervorgehen, sind die Gerichte und Schiedsgerichtsbarkeiten für Verbraucherschutz Istanbul zuständig.

14-Vorliegender Vertrag wurde unter freiem Willen der Parteien gelesen, besprochen und Unterzeichnet.